eve&rave Münster e.V.
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Synthetische Cannabinoide

 

und Kräutermischungen, Räuchermischungen, Spice, ...

 

Sammelbegriff für verschiedene Substanzen einer Wirkstoffgruppe

 

Verwendete Substanzen:

A-834,725, AB-001 (Adamantyl-Derivat von JWH 018), 5F-AB-001, AB-005, AB-005 Azepan Isomer, AB-CHMINACA, AB-FUBINACA, AB-FUBINACA 2-fluoro-benzyl-Isomer, AB-FUBINACA 3-fluoro-benzyl-Isomer, ADBICA, 5F-ADBICA, 5F-ABICA, AB-PINACA, 5F-AB-PINACA, 5Cl-AB-PINACA, 5-F-ADB-PINACA, ADB-FUBINACA, AKB-48 (APINACA), AKB-48F, 5F-AKB48 (5F-APINACA), AM-694, AM-679, AM-906, AM-1220, AM-1220-Azepan, AM-1235, AM-1248, AM-2201, AM-2232, AM-2233, AM-4030, AMB, 5F-AMB, APICA (2NE1, SDB-001), BB-22 (QUCHIC), 3-CAF, CB-13, CP-47,497, CP-47,497-C6, CP-47,497-C8 (Cannabicyc-lohexanol), CP-47,497-C9, Cannabipiperidiethanon, CP-55,490, Cl2201, CUMYL-PICA, EAM-2201 (4-Ethyl-AM 2201 oder 5-Fluor-JWH-210), EG-018, FAB-144, FDU-PB-22, FUB-144, FUB-AMB, FUB-AKB48 = AKB48 N-(4-fluorobenzyl)-Analog, FUBIMINA (AM-2201 Benzimidazol Analog), FUB-PB-22, HU-210, JWH-007, JWH-011, JWH-015, JWH-016, JWH-018, JWH-019, JWH-020, JWH-022, JWH-030, JWH-031, JWH-073, JWH-081, JWH-098, JWH-122, JWH-145, JWH-147, JWH-164, JWH-166, JWH-180, JWH-182, JWH-200 (WIN 55,225), JWH-201, JWH-203, JWH-210, JWH-213, JWH-234, JWH-249, JWH-250, JWH-251, JWH-267, JWH-302, JWH-307, JWH-309, JWH-368, JWH-369, JWH-370, JWH-398, JWH-424, MAM-2201 (5-Fluorpentyl-JWH-122), MAM-2201-N-(4-fluorpentyl)-Analog, Methanandamid, 1-Naphthoyl-Indol, M-144, MA-CHMINACA, MAB-CHMINACA, MDMB-CHMICA, MDMB-CHMINACA, MO-CHMINACA, MDMB-FUBINACA, Mepirapim, MMB-2201, MMB018, MN18, 5-Fluoro MN18, NM2201, NNEI, 5F-NNEI, 5Cl-NNEI, 5F-NNEI-naphthoyl-Isomer, NPB-22, 5F-NPB-22, PB-22 (QUPIC), 5F-PB-22 (5F-QUPIC), PX-1, PX-2, RCS-4 (SR-19, E4, OBT 199), RCS-4 (C4) (RCS-04 (C4)), o-RCS-4 (RCS-4 ortho-Isomer), RCS-8, SDB-005, 5F-SDB-005, SDB-006, 5F-SDB-006, SDB-006-N-phenyl-Analog, STS-135 (5F-2NE1), THJ, 5-fluoro-THJ, THJ-018, THJ-2201 (AM-2201 Indazol-Analogon), UR-144, WIN-48,098 (Pravadolin), WIN-55,212-2, XLR-11 (5F-UR-144 oder 5-Fluor-UR-144), XLR-11 N-2-(fluoropentyl)isomer, XLR-12, (...)

 

Handelsnamen:

Synthetische Cannabinoide werden meist in Form von Kräuter- oder Räuchermisch-ungen in bunt bedruckten Tütchen aus Metallfolie unter so phantasievollen Namen wie z.B. Bloom, Bonzai, Forest Green, Jamaican Gold, Lava Red, Maya, Monkees Go Bananas, OMG, PI, Space, Spice, Spice - Arctic Synergy, Spice - Diamond, Spice - Genie, Spice - Gold, Spice - Silver, Spice - Tropical Synergy, Sweed oder Yucatan Fire angeboten. Sie sind jedoch meist auch unter ihrer chemischen Be-zeichnung als Reinstoffe erhältlich.

 

Szenetypische Bezeichnungen:

für die Reinstoffe: (je nach Substanz, meist aber keine)

für Kräutermischungen: Spice, (...)

 

Synthetische Cannabinoide (auch synthetische Cannabinoidmi-metika oder Cannabimimetika genannt; also Substanzen, wel-che an die gleichen Rezeptoren im Nervensystem wie die ver-schiedenen Cannabinoide des Cannabis binden und so deren Wirkungen nachahmen) sind künstlich hergestellte Substanzen, die meist strukturell eng mit den natürlichen im Cannabis vor-kommenden Cannabinoiden verwandt sind. Beide – sowohl syn-thetische Cannabinoide als auch natürlich vorkommende Can-nabinoide – wirken an den Rezeptoren des Endocannabinoid-Systems. Bezüglich ihrer Wirkung können synthetische Canna-binoide jedoch erheblich von den entsprechenden strukturverwandten natürlichen Cannabinoiden abweichen, insbesondere was deren pharmakologische Potenz (die Wirkstärke bei gleicher Dosis) und Halbwertszeit (Wirkdauer) betrifft.

Die ersten synthetischen Cannabinoide wurden bereits kurz nachdem die chemi-sche Struktur des THCs (dem rauscherzeugenden Hauptwirkstoff von Cannabis) in den 1960er-Jahren bekannt wurde, entwickelt, um deren Eignung für die Behand-lung von verschiedenen Krankheiten zu erforschen.

 

Strukturell lassen sich die synthetischen Cannabinoide in die folgenden Gruppen einteilen:

1. Klassische Cannabinoide wie z.B. AM-906 oder HU-210

2. Nicht-Klassische Cannabinoide (Cyclohexylphenole oder 3-Arylcyclohexanole)

    wie z.B. CP-47,497 und dessen Homologe

3. Hybrid-Cannabinoide (Kombinationen aus 1. und 2.), wie z.B. AM-4030

4. Aminoalkylindole (AAIs). Hierzu zählen die Naphthoylindole (z.B. JWH-018,

    JWH-073, JWH-398 und WIN-55,212-2), die Naphthylmethylindole, die Phenyl-

    acetylindole (z.B. JWH-250) und Benzoylindole (z.B. AM-694, Pravadolin und

    RCS-4)

5. Eicosanoide (Endocannabinoide wie z.B. Anandamid und synthetische Analoga

    wie z.B. Methanandamid)

6. Naphthoylpyrrole (z.B. JWH-147 und JWH-307)

7. Naphthylmethylindene (z.B. JWH-176)

8. Andere wie Diarylpyrazol (Rimonabant) oder Derivate des CB-13

[Kleiner Exkurs in Sachen Substanzbezeichnung: AM = Alexandros Makryannis,

CP = Pfizer Inc., HU = Hebräische Universität Jerusalem, JWH = John William Huffmann, WIN = Winthrop Arzneimittel]

 

Im Jahr 2005 tauchten einige dieser Substanzen mit rauscherzeugender Wirkung erstmals getarnt als Kräuter- oder Räuchermischungen zur Raumluftaromatisierung auf dem deutschen Markt auf, mit dem Ziel, das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu unterlaufen. Das bis heute bekannteste und zu dieser Zeit noch legale Produkt war „Spice“ (in Anlehnung an die Droge Spice aus den Romanen/Filmen „Dune“). Nach-dem bekannt wurde, daß der Konsum dieses Produkts zu einem cannabisähnlichen Rausch führt, wurden staatlicherseits Analysen durchgeführt, die ergaben, daß nicht die Vielzahl der angegebenen teils sehr exotischen Kräuter sondern zusätzliche auf das Pflanzenmaterial aufgebrachte synthetische Inhaltsstoffe für diesen Rausch verantwortlich waren. Die identifizierten Inhaltsstoffe aus der Gruppe der syntheti-schen Cannabinoide JWH-018 (entdeckt 12/2008) und Cannabicyclohexanol (CP-47,497-C8) wurden schließlich am 22.01.2009 vom Bundesministerium für Ge-sundheit in einem „Eilverfahren“ verboten, was der Auftakt zu einem Katz- und Mausspiel zwischen Drogenproduzenten und staatlichen Verboten war, der bis heu-te andauert. Die nächsten entdeckten Substanzen in diesen Mischungen waren z.B. JWH-081 (entdeckt 03/2010, verboten 01/2011) und JWH-210 (entdeckt 09/2010, verboten 05/2011).

Synthetische Cannabinoide werden heutzutage zu den „Neuen psychoaktiven Sub-stanzen“ (NPS) gezählt und umfassen theoretisch Tausende von denkbaren struktu-rellen Variationen der verschiedenen natürlichen Cannabinoide des Cannabis, wo-bei nicht alle dieser Substanzen eine rauscherzeugende Wirkung besitzen. Bis heu-te sind oder waren vermutlich bereits über 100 dieser Substanzen im Umlauf. Häu-fig werden diese auch heute noch mittels eines Lösungsmittels auf getrocknetes Pflanzenmaterial aufgebracht und als Kräuter- oder Räuchermischungen unter den verschiedensten Handels- oder Markennamen verkauft, wobei die (möglicherweise) auf der Verpackung angegebenen Kräuter bzw. Inhaltsstoffe vermutlich in den sel-tensten Fällen tatsächlich (in Gänze) enthalten sind. Als Kräuter werden – je nach Produkt – z.B. Pflanzen wie das Afrikanische Löwenohr (Leonotis leonurus, engl. Lion's Tail oder Wild Dagga), der Blaue Lotus (Nymphaea caerulea, engl. Blue Lo-tus), die Damiana (Turnera diffusa, engl. Damiana), der Echte Eibisch (Althaea offi-cinalis, engl. Marshmallow), das Helmkraut Scutellaria nana (engl. Dwarf Skullcap oder Dwarf Scullcap), das Läusekraut Pedicularis densiflora (engl. Indian Warrior), das Sibirische Herzgespann oder der Sibirische Löwenschwanz (Leonurus sibiricus, engl. Sebirian Motherwort), die Strandbohne oder Meeresbohne (Canavalia rosea, engl. Bay Bean), der Wiesenklee oder Rotklee (Trifolium pratense, engl. Red Clo-ver), Zornia latifolia (auch „Mancoha Brava“ genannt), die Rose (Rosa, engl. Rose) und die Vanille (Vanilla, engl. Vanilla) angegeben, welche zum Teil auch tatsächlich psychoaktive Wirkungen besitzen.

Synthetische Cannabinoide können je nach Substanz eine höhere Rezeptoraffinität als die natürlich vorkommenden Cannabinoide und Endocannabinoide besitzen, was u.U. zu stärkeren und/oder länger anhaltenden Rauschzuständen führen kann. Zudem handelt es sich – im Gegensatz zu Cannabis, welches ca. 80 verschiedene psychoaktive Substanzen beinhaltet – um Reinstoffe (bzw. bei Fertigmischungen evtl. um eine Gemisch von wenigen Reinstoffen), was zu einem vom Cannabis deutlich abweichenden Rausch führen kann. Insbesondere das Fehlen des im Can-nabis enthaltenen Cannabidiols (CBD), welches zwar keine rauscherzeugende Wir-kung besitzt, jedoch den durch THC hervorgerufenen Rausch abmildert (CBD wirkt entspannend bis sedierend) und dem eine gewisse Schutzfunktion vor psychoti-schen Effekten zugesprochen wird, kann zu einem intensiveren Rausch bei synthe-tischen Cannabinoiden führen. Hierdurch ist es möglich, daß sehr potente (oder auch hohe Dosen von weniger potenten) synthetischen Cannabinoiden leichter psy-chotische Zustände – insbesondere bei psychisch vorbelasteten oder labilen Perso-nen – auslösen können als „normales“ Cannabis. So ist z.B. auch von Cannabissor-ten mit hohem THC- und geringem bis keinem CBD-Gehalt bekannt, daß diese deutlich intensiver und halluzinogener wirken, als weiniger potente Sorten.

Außerdem sind in den letzten Jahren auch synthetische Cannabinoide im Umlauf, die sowohl strukturell als auch von ihrem Wirkspektrum stark von den bisher be-kannten Cannabinoiden abweichen.

 

Der rechtliche Status von synthetischen Cannabinoiden ist in Deutschland sehr un-übersichtlich. Einige Substanzen unterliegen bereits seit einiger Zeit dem BtMG wie z.B. (geringe Menge und BtMG Anlage in eckigen Klammern) 5F-PB-22 (5F-QUPIC), AB-001 (Adamantyl-Derivat von JWH 018), AB-FUBINACA, AB-PINACA, AKB-48 (APINACA), AKB-48F, AM-694, AM-1220, AM-1220-Azepan, AM-2201, AM-2232, AM-2233, APICA (2NE1, SDB-001), BB-22 (QUCHIC), CP-47,497 [seit dem 14.01.2015 6 g, Anlage II], CP-47,497-C6 [Anlage II], CP-47,497-C8 [seit dem 14.01.2015 2 g, Anlage II], CP-47,497-C9 [Anlage II], EAM-2201 (4-Ethyl-AM 2201 oder 5-Fluor-JWH-210), FDU-PB-22, FUB-PB-22, JWH-007, JWH-015, JWH-018 [seit dem 14.01.2015 2 g, Anlage II], JWH-019 [Anlage II], JWH-073 [seit dem 14.01.2015 6 g, Anlage II], JWH-081, JWH-122, JWH-200 (WIN 55,225), JWH-203, JWH-210, JWH-250, JWH-251, JWH-307, MAM-2201 (5-Fluorpentyl-JWH-122), PB-22 (QUPIC), RCS-4 (SR-19, E4, OBT 199), o-RCS-4 (RCS-4 ortho-Isomer), STS-135 (5F-2NE1), THJ-2201 (AM-2201 Indazol-Analogon), UR-144 und XLR-11 (5F-UR-144 oder 5-Fluor-UR-144). Zudem wurden mit dem am 26.11.2016 in Kraft getretenem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), welches nicht wie das BtMG spezifische Substanzen sondern ganze Strukturkomponenten benennt, die meisten synthetischen Cannabimimetika verboten. Fällt eine Substanz unter eines dieser beiden Gesetze sind Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/Handel strafbar!

 

Merkmale (allgemein):

- Synthetische Cannabinoide werden im Internet oder in Head- oder Smartshops

  meist getarnt als Kräuter- oder Räuchermischungen zur Raumluftaromatisierung

  unter einer Vielzahl von Handels- oder Markennamen angeboten und als legal und

  gesundheitlich unbedenklichen angepriesen. Der eigentliche Verwendungszweck

  ist jedoch der Konsum (meist in gerauchter Form), mit dem Ziel, sich daran zu be-

  rauschen. Dem Konsumenten wird suggeriert, daß es sich um rein pflanzliche Psy-

  choaktiva handelt, wobei jedoch meist die synthetischen Zusatzstoffe (meist syn-

  thetische Cannabinoide) die primäre Rauschwirkung verursachen. Häufig tragen

  diese bunt bedruckten Tütchen aus Metallfolie den Hinweis „nicht für den mensch-

  lichen Verzehr geeignet“ (o.ä.), wodurch die Hersteller versuchen, den eigentlichen

  Verwendungszweck des Produkts zu verschleiern und um sich so vor eventuellen

  strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen.

- In Szenekreisen werden diese Kräutermischungen häufig – nach einer der ersten

  und der bekanntesten Fertigmischung – als „Spice“ bezeichnet.

- Ein Tütchen (meist ca. 3 g) kostet ca. 25,- – 30,- €.

 

 

Gebrauch (allgemein):

- Synthetische Cannabinoide bzw. Kräuter- oder Räuchermischungen mit syntheti-

  schen Cannabinoiden werden meist geraucht (z.B. Joint, Bong oder Vaporizer).

  Sie können aber vermutlich meist auch als z.B. Tee getrunken werden, was jedoch

  eine weniger verbreitete Konsumform darstellt. Zudem gibt es Berichte über intra-

  venöse Injektionen, von denen jedoch DRINGEND abzuraten ist!

- Obwohl die Verpackungen von Kräutermischungen häufig mit dem Warnhinweis

  „nicht für den menschlichen Verzehr geeignet“ (o.ä.) bedruckt sind, werden dem

  Konsumenten jedoch gleichzeitig in verschlüsselten Gebrauchsanleitungen Tips

  für den Konsum gegeben, auf die man sich jedoch auf keinen Fall verlassen sollte!

 

 

Wirkung (allgemein):

- Wirkdauer und -intensität sind stark substanzabhängig und unterscheiden sich

  auch stark zwischen den verschiedenen Kräuter- und Räuchermischungen. Die

  Wirkung kann u.U. deutlich schneller oder später einsetzen, kürzer oder länger an-

  dauern sowie schwächer oder stärker ausfallen als jene von Cannabis.

- Geraucht setzt die Wirkung häufig bereits nach wenigen Minuten ein. Die volle

  Wirkung kann sich jedoch auch erst nach über einer Stunde entfalten und mehrere

  Stunden anhalten. Getrunken setzt die Wirkung später ein und hält länger an.

- Synthetische Cannabinoide ähneln in ihrer Wirkung häufig im weitesten Sinne dem

  Tetrahydrocannabinol (THC) des Cannabis, können aber von Konsumenten sehr

  unterschiedlich erlebt werden. Mitunter fühlt sich der Rausch auch völlig anders

  an, als jener von Cannabis.

- Es treten zu Beginn meist ein wohliges Grundgefühl, Entspannung, Körperschwe-

  re, Zufriedenheit bis leichte Euphorie und Rededrang (Laber-Flash) auf.

- Später können starke sedierende Effekte und Heißhungerattacken auf Süßes

  (Freß-Flash) auftreten.

- Neben der „plättenden“ Wirkung können auch leichte Halluzinationen und ein ver-

  ändertes Zeitempfinden auftreten.

- Im Vergleich zu Cannabis wird der Rausch von Konsumenten häufig als „anstren-

  gend“ beschrieben.

- Als unerwünschte Nebenwirkungen können u.a. Augenrötungen, Brustschmerzen,

  Kopfschmerzen, starke Übelkeit und heftiges langanhaltendes Erbrechen, extreme

  Mundtrockenheit, Schweißausbrüche, Kreislaufprobleme bis hin zur Bewußtlosig-

  keit, Bluthochdruck (Hypertonie), Herzrasen, Herzrhythmusstörungen und Krampf-

  anfälle auftreten. Auf der psychischen Ebene kann es zu Unruhe bis hin zu extre-

  men Erregungszuständen (Agitation), aggressivem oder gewalttätigem Verhalten,

  depressiven Verstimmungen, paranoiden Angstzuständen, Panikattacken, Ver-

  wirrtheit, unerwünschten Halluzinationen oder sogar akuten psychotischen Zustän-

  den und Wahnvorstellungen kommen. Einige dieser Nebenwirkungen sind auch

  noch an den folgenden Tagen zu spüren. Bei wiederholtem oder häufigem Konsum

  können auch Gleichgewichtsstörungen auftreten.

- Der Kater kann im Vergleich zu Cannabis stärker sein und länger (u.U. einige Ta-

  ge) anhalten. Er kann sich u.a. in Form von körperlicher Erschöpfung, Appetitlosig-

  keit, Durchschlafstörungen, Kopfschmerzen, Gleichgewichtsstörungen, Wahrneh-

  mungsstörungen, Gedächtnislücken oder auch Taubheitsgefühle in den Fingern

  äußern.

 

 

Gefahren (allgemein):

- Da für viele synthetische Cannabinoide noch keine Studien zu den Gefahren vor-

  liegen, macht man sich durch deren Konsum zwangsläufig zur Laborratte! Akute,

  teils schwerwiegende Komplikationen sowie Langzeitschäden sind auch nach nur

  einmaligem Konsum nicht auszuschließen!

- Synthetische Cannabinoide stehen im Verdacht, gesundheitsschädlicher zu sein

  als herkömmliche Cannabisprodukte. So gibt es Hinweise, daß einige dieser Sub-

  stanzen im Körper zu potentiell krebserregenden Substanzen umgewandelt wer-

  den (z.B. JWH-018) oder zu Organschädigungen führen können.

- Es kann ein Kaliummangel (Hypokaliämie) auftreten, der u.a. zu Müdigkeit, Mus-

  kelschwäche oder Herzrhythmusstörungen führen kann.

- Es können Krampfanfälle und Schüttelkrämpfe (Konvulsionen) ausgelöst werden.

- Es besteht der Verdacht, daß synthetische Cannabinoide – häufiger und stärker

  als bei natürlichem Cannabis – akute drogeninduzierte Psychosen mit starken

  Angstzuständen auslösen können. Dieser Zustand wird von Konsumenten häufig

  auch als „Horror-Trip“ bezeichnet. Hierbei kann es zu Selbstverletzungen (u.U.

  auch mit Todesfolge) kommen. Bei Personen mit bereits vorhandenen psychoti-

  schen Störungen, besteht ein hohes Risiko, daß sich diese verstärken. Nach dem

  Konsum von synthetischen Cannabinoiden (z.B. JWH-018) sind auch Rückfälle

  von stabilisierten psychisch erkrankten Personen möglich.

- Regelmäßiger Konsum kann relativ schnell zu einer Toleranzentwicklung führen.

  Es werden dann höhere Dosen benötigt, um den gleichen Effekt wie zuvor zu er-

  reichen.

- Ähnlich wie Cannabisprodukte, können auch synthetische Cannabinoide bei häu-

  figem Konsum psychisch abhängig machen und zu Entzugssymptomen wie Blut-

  hochdruck (Hypertonie), Übelkeit, Schwitzen, Zittern und Albträumen führen. Zu-

  dem scheint beim Entzug ein starkes Substanzverlangen (Craving) aufzutreten.

- Mögliche Verunreinigungen bergen zusätzliche unkalkulierbare gesundheitliche

  Risiken.

- Speziell für Kräuter- und Räuchermischungen mit synthetischen Cannabinoiden

  gilt:

  - Beim Verbrennen des Pflanzenmaterials können – wie bei Tabak – sehr schädli-

    che und teils krebserregende Verbrennungsprodukte entstehen.

  - Die tatsächlichen Inhaltsstoffe sind häufig nicht ersichtlich, da die Hinweise zur

    genauen Zusammensetzung meist fehlen. Selbst wenn die Inhaltsstoffe angege-

    ben sind, entsprechen diese Angaben häufig nicht der Wahrheit. Somit können

    gleich aussehende Produkte und Produkte mit dem selben Namen unterschiedli-

    che Wirkstoffkonzentrationen und -kombinationen aufweisen oder sogar gänzlich

    andere Wirkstoffe wie zuvor enthalten, da die Hersteller bei einer sich geänderten

    Gesetzeslage die nun verbotenen rauscherzeugenden Substanzen durch andere

    ersetzen. In Anbetracht der kaum noch überschaubaren Anzahl an verschiede-

    nen synthetischen Cannabinoiden, deren Wirkstärke erheblich von natürlichem

    Cannabis abweichen kann, kann es somit leicht zu Überdosierungen kommen.

    Erschwerend kommt noch hinzu, daß in den letzten Jahren auch synthetische

    Cannabinoide auf dem Schwarzmarkt aufgetaucht sind, die sowohl strukturell als

    auch von ihrem Wirkspektrum stark von den bisher bekannten Cannabinoiden

    abweichen.

  - Häufig sind die synthetischen Cannabinoide auf das getrocknete Pflanzenmate-

    rial nicht gleichmäßig aufgetragen, was ein genaues Dosieren quasi unmöglich

    macht. Außerdem können sich die aufgetragenen Substanzen durch Erschütte-

    rungen vom Trägermaterial lösen und am Boden der Tüte sammeln. Somit kann

    der Rest in der Tüte (die letzte Konsumeinheit) erheblich höhere Wirkstoffkonzen-

    trationen enthalten, was die Gefahr einer Überdosis birgt!

  - Meist enthalten diese Produkte – neben den möglicherweise ebenfalls enthalten-

    en natürlichen psychoaktiven Inhaltsstoffe der Kräuter – auch noch mehrere psy-

    choaktive synthetische Substanzen. Konsumierst Du eine derartige Mixtur, be-

    treibst Du möglicherweise massiven Mischkonsum, was die Risiken für lebens-

    bedrohliche Komplikationen oder psychische Probleme nochmals deutlich erhöht!

    Da es zu synthetischen Cannabinoiden kaum gesicherten Daten über Nebenwir-

    kungen und Langzeitschäden gibt, gibt es diese erst recht nicht für derartige Sub-

    stanzkombinationen! Die möglichen Wechselwirkungen sind unkalkulierbar!

  - Überdosierungen sind leicht möglich und können u.U. sehr unangenehm werden.

    Es sind bereits schwerwiegende Komplikationen nach dem Konsum von Kräuter-

    mischungen aufgetretent, bei denen die Konsumenten mit Vergiftungen, Kreis-

    laufzusammenbrüchen, Koma oder starken langanhaltenden Brechanfällen not-

    fallmedizinisch und/oder stationär behandelt werden mußten. Häufig traten diese

    Notfälle beim Erstkonsum auf, weil auf die Dosierung nicht geachtet oder die

    gleiche Dosierung wie bei Cannabis angenommen wurde. Es sind auch Todes-

    fälle bekannt, die nachweislich auf den Konsum von synthetischen Cannabinoi-

    den (z.B. JWH-018) zurückzuführen sind.

- Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluß von synthetischen Cannabinoiden

  ist gefährlich und kann – insofern im BtMG oder NpSG aufgeführt – mit dem mit

  dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft werden.

  Außerdem gilt: Das Führen eines Fahrzeuges unter dem Einfluß gleich welchem

  Rauschmittels ist grundsätzlich gefährlich und kann – auch wenn dies nicht dem

  BtMG oder NpSG unterliegt – bei Auffälligkeiten im Fahrverhalten oder anderen

  Ausfallerscheinungen nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) mit dem Entzug

  der Fahrerlaubnis bestraft werden.

- Der Nachweis von synthetischen Cannabinoiden ist je nach Substanz nach einer

  Einzeldosis bis zu einige Tage und bei Dauerkonsum mehrere Wochen bis Monate

  im Urin und Blut möglich. Sehr lange sind z.B. JWH-122 und JWH-210 (bei Dauer-

  konsum) nachweisbar. Bei einigen anderen synthetischen Cannabinoiden muß

  gezielt danach gesucht werden. Für bestimmte Substanzen existieren aber auch

  schon Urin-Schnelltests, z.B. für JWH-018 und JWH-073.

 

 

Safer Use (allgemein):

Da über die Risiken des Konsums von synthetischen Cannabinoiden nur wenig be- kannt ist, sollten neben den hier aufgeführten Safer-Use-Hinweisen auch die allge-meinen Informationen zum Gebrauch von Drogen und die allgemeinen Hinweise speziell zu „Neue psychoaktive Substanzen“ beachtet werden.

- Ein vermeintlich legaler Status sagt bei diesen Substanzen bzw. Kräuter- oder

  Räuchermischungen nichts über die möglichen Gefahren aus. Vom Konsum – ins-

  besondere von Kräuter- oder Räuchermischungen – ist dringend abzuraten! Auf

  gar keinen Fall sollten diese täglich oder mehrfach innerhalb eines Tages konsu-

  miert werden!

- Konsumierst Du diese Substanzen dennoch häufiger, halte regelmäßig längere

  Konsumpausen ein, um einer Toleranzentwicklung (und hierdurch steigenden Risi-

  ken) und einer möglichen Abhängigkeit vorzubeugen.

- Konsumiere synthetische Cannabinoide niemals, wenn Du dich schlecht fühlst

  oder psychische Probleme hast, da dies zu noch stärkeren depressiven Zuständen

  führen kann.

- Konsumiere synthetische Cannabinoide nur in Anwesenheit einer nüchternen ver-

  trauenswürdigen Person, die im Notfall Hilfe leisten oder holen kann.

- Teste immer vorsichtig an, insbesondere bei Kräuter- oder Räuchermischungen,

  und lege nicht übereilt nach! Warte mehr als eine Stunde (besser mehr als zwei

  Stunden) die Wirkung ab:

  - Die Wirkstoffkonzentrationen von Kräuter- und Räuchermischungen der selben

    Sorte können erheblich schwanken (auch innerhalb einer Tüte!).

  - Nicht selten ändern die Hersteller von Zeit zu Zeit die Rezeptur eines Produkts.

    Man darf also niemals davon ausgehen, daß die gleiche Menge des gleichen

    Produkts zum gewohnten Rauschzustand führt! Es gibt für diese Fertigmischun-

    gen keinerlei Standards oder Qualitätskontrollen!

  - Treten unerwartete Symptome auf, auf keinen Fall weiter konsumieren! Informie-

    re umgehend Anwesende über deinen Zustand, damit sie Dich im Auge haben,

    sollte es zu Komplikationen kommen.

- Vermeide zusätzlichen Mischkonsum (Mischkonsum ist es bei Fertigmischungen

  meist ohnehin schon!), da über die möglichen Wechselwirkungen mit anderen

  psychoaktiven Substanzen (oder auch Medikamenten) quasi nichts bekannt ist!

  - In Kombination mit Alkohol kann sich die Alkoholwirkung u.U. verstärken und die

    Wirkung des synthetischen Cannabinoids kann überdeckt werden. Dies kann u.a.

    zum Verlust des Gleichgewichts, zu verschwommener Sicht und Übelkeit frühren.

  - In Kombination mit Amphetaminen wie z.B. Amphetamin (Speed), MDMA (Ecsta-

    sy) oder Methamphetamin (Crystal) können u.U. extreme Kreislaufbelastungen

    auftreten, die Angstzustände oder Panikattacken auslösen können.

  - In Kombination mit Tabak erhöht sich das Risiko für Atemwegserkrankungen. Zu-

    dem unterdrückt Nicotin die Wirkung von THC, während sich die Wirkung des Ni-

    cotins verstärkt. Es ist davon auszugehen, daß dies zumindest für bestimmte

    synthetische Cannabinoide ebenfalls zutrifft.

- Der Gebrauch von Vaporizern, Wasserpfeifen oder Joints mit speziellen Aktivkoh-

  lefiltern reduziert die Aufnahme von krebserregenden oder anderen gesundheits-

  gefährdenden Stoffen.

- Jugendliche, psychisch labile Personen und Personen mit psychischen Vorerkran-

  kungen (oder Fällen von psychischen Erkrankungen in der Familie) sollten synthe-

  tische Cannabinoide nicht konsumieren!

- Laß Personen, die unter dem Einfluß von synthetischen Cannabinoiden in Panik

  geraten oder „Horror-Trips“ erleben nie allein! Die Gefahr, daß sie sich etwas an-

  tun oder in gefährliche Situationen geraten, ist zu groß!

- Im Notfall den europaweit gültigen Notruf (Nummer: 112) anrufen. Schildere am

  Telefon nur die Symptome und kläre den Rettungsdienst oder Notarzt vor Ort über

  die konsumierten Substanzen auf. Sie unterliegen der Schweigepflicht!

  Informationen zur Ersten Hilfe bei Drogennotfällen findest Du hier.

 

 

Letzte Änderungen: 23.05.2018

Haftungsausschluß
Der gemeinnützige Verein eve&rave Münster e.V. möchte wertfrei über (Party-)Drogen aufklären und die damit verbundenen Risiken aufzeigen, sowie Tips im Fall von Notsituationen geben. Daher richtet sich der Inhalt dieser Seiten in erster Linie an Personen, die bereits Drogen konsumieren oder beabsichtigen dies zu tun. Er soll nicht als Konsumaufforderung mißverstanden werden!
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Artikel und Studien zu synthetischen Cannabinoiden

 

Synthetische Cannabinoide und Spice (Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht)

 

Cannabinoidmimetikum (Wikipedia)

 

Synthetische Cannabinoide (Wikipedia)

 

Structural scheduling of synthetic cannabinoids (Wikipedia)

 

Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz – NpSG); Ausfertigungsdatum: 26.11.2016 (gesetze-im-internet.de)

Das aktuelle und vollständige Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).

 

 

 

Hanf künstlich herstellen? (YouTube, Terra X Lesch & Co, 26.04.2017)

Ein kurzes informatives Video über die Geschichte, die Wirkung und die rechtliche Situation von synthetischen Cannabinoiden.

 

Haftbefehle nach "Spice"-Vergiftungen in Hannover (NDR.de, 26.01.2016)

Nach dem Konsum der sogenannten Legal-High-Droge "Spice" haben mindestens 16 Menschen in Hannover zum Teil schwere Vergiftungen erlitten. Eine 23-jährige Frau schwebte laut Polizei sogar in Lebensgefahr.

 

Neue Kräuterdroge: "Lava Red" ist lebensgefährlich (n-tv.de, 12.12.2010)

In Deutschland ist eine neue Kräuterdroge aufgetaucht – "Lava Red". Jugendliche rauchen die als Raumduft angebotenen Kräuter, die mit künstlichem Cannabis be- sprüht werden. Das Mittel ist legal, aber hochgefährlich.

 

 

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