eve&rave Münster e.V.
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Herbal Ecstasy

 

Sammelbegriff für verschiedene Substanzen und Substanzmischungen

 

Mögliche Inhaltsstoffe:

Coffein, Ephedrin (Ephedra spp.), Ginkgo (Ginkgo biloba), Ginseng (u.a. Panax gin- seng), Grüner Tee (u.a. Camellia sinensis), Guaraná (Paullinia cupana), Samen der Hawaiianischen Holzrose (Argyreia nervosa), Indischer Kalmus (Acorus calamus), Indischer Wassernabel (Centella asiatica), Kava (Piper methysticum), Kath (Catha edulis), Muskatnuß (Myristica fragrans), Nuß des Kola-Baums (Cola spp.), Passi- onsblume (Passiflora spp.), Sandmalve (Sida cordifolia), Sida acuta, Samen der Trichter- oder Prunkwinden (Ipomoea spp.), Taurin (2-Aminoethansulfonsäure), Yo- himbe (Pausinystalia johimbe), verschiedene Piperazine wie z.B. Benzylpiperazin (BZP), verschiedene Aminosäuren, (...)

 

Szenetypische Bezeichnungen:
Herbal Ecstasy, Herbal Energizer, Herbal XTC, Herbals, Herbalz, (...)

 

Herbal Ecstasy ist ein Sammelbegriff für Pillen, Kapseln, Tropfen oder auch Kau- gummis mit verschiedenen (meist) natürlichen, pflanzlichen und meist stimulieren- den Inhaltstoffen. Früher waren auch Ephedrin oder synthetische Stoffe wie Benzyl-piperazin (BZP) in Herbal Ecstasy enthalten (teilweise sogar als die Hauptwirkstof- fe). Da diese Stoffe jedoch gefährliche Nebenwirkungen haben können, sind sie in Deutschland mittlerweile verboten und vermutlich nicht mehr darin enthalten.

 

Herbal Ecstasy soll – wie der Name schon andeutet – die Wirkung von MDMA (Ecs- tasy) durch natürliche und legale Stoffe erzeugen. Geht man jedoch davon aus, be- gibt man sich in doppelter Hinsicht auf dünnes Eis – zum einen entspricht die Wir- kung meist nicht jener von MDMA und zum anderen können einzelne Inhaltsstoffe nach geltendem Recht verboten oder mit Auflagen (z.B. bezüglich ihrer Dosierung) versehen sein. Bei den verschiedenen Substanzen kann sowohl das Betäubungs-mittelgesetz (BtMG) als auch das Arzneimittelgesetz (AMG) oder das Grundstoff-überwachungsgesetz (GÜG) zur Anwendung kommen. Herbal Ecstasy kann also – je nach den Inhaltsstoffen und deren Dosis – legal sein, muß es aber nicht!

 

 

Merkmale:

- Pillen, bunte Kapseln, Tropfen oder auch Kaugummis auf (meist) pflanzlicher

  Basis.

- Häufig lakritzeähnlicher Geruch und Geschmack.

- Eine Kapsel kostet ca. 1,- – 3,- €.

 

 

Gebrauch:

- Herbal Ecstasy wird mit Flüssigkeit geschluckt.

 


Wirkung:

- Verschiedene Wirkstoffzusammensetzungen, die man grob in drei Gruppen

  unterteilen kann:

  1. Aphrodisiaka (z.B. Yohimbe, Passionsblume, Kava)
  2. Stimulanzien (z.B. Sandmalve, Ephedra, Guaraná, Kola-Nuß, Ginseng)
  3. Halluzinogene (z.B. Prunkwindensamen, Holzrosenkerne)

- Die Wirkung setzt nach ca. 45 – 60 Minuten ein und hält ca. 3 – 4 Stunden (oder

  länger) an. Dies ist von den Inhaltsstoffen abhängig.

- Psychische Wirkung: antriebssteigernd, belebend, aphrodisierend, euphorisierend

  und halluzinogen.

- Physische Wirkung: zentralnervös erregend, stark entwässernd, appetitdämpfend

  und krampflösend auf die Bronchien.

- Häufig ist auch keine Wirkung wahrnehmbar.

 

 

Gefahren:

- Erhöhter Blutdruck, Herzrasen, Dehydratation, Nervosität, Unausgeglichenheit,

  Magenprobleme und Verstopfung oder Durchfall sind möglich.
- Appetit- und Schlaflosigkeit können nach dem Konsum auftreten.

- Bei Herz-/Kreislauferkrankungen unbedingt die Finger davon lassen! Besonders

  der Wirkstoff Ephedrin (heutzutage vermutlich nicht mehr enthalten) kann bei Vor-

  erkrankungen sehr gefährlich sein! Es sind genügend Fälle belegt, bei denen Men-

  schen gesundheitlichen Schaden durch Ephedrin erlitten haben.

- Bei häufigerem Gebrauch können Calciummangel, Depressionen oder Leber-

  schäden auftreten.

- Häufiger Gebrauch kann zu einer Toleranzentwicklung führen. Dann sind höhere

  Dosierungen nötig, um die gleiche Wirkung zu erreichen.

- Ein gewisses psychisches Abhängigkeitspotential ist vorhanden.

- Das Führen eines Fahrzeuges unter dem Einfluß gleich welchem Rauschmittels ist

  grundsätzlich gefährlich und kann – auch wenn dies nicht dem BtMG unterliegt –

  bei Auffälligkeiten im Fahrverhalten oder anderen Ausfallerscheinungen nach

  § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft

  werden.

 


Safer Use:

- Nie mit Alkohol oder synthetischen Drogen einnehmen! Auch nicht mit MAO-Hem-

  mern oder anderen Rausch- und Genußmitteln kombinieren.

- Nicht auf leeren Magen konsumieren und ausreichend trinken.

- Vorsichtig dosieren! Auch wenn es (meist) natürliche Substanzen sind, sollte die

  Wirkung nicht unterschätzt werden. Jeder reagiert auf die jeweiligen Substanzen

  anders! Gesundheitliche Probleme sind nicht auszuschließen.

- Herz- und Magen-Darm-Patienten sollten Herbal Ecstasy auf keinen Fall konsu-

  mieren.

- Im Notfall den europaweit gültigen Notruf (Nummer: 112) anrufen. Schildere am

  Telefon nur die Symptome und kläre den Rettungsdienst oder Notarzt vor Ort über

  die konsumierten Substanzen auf. Sie unterliegen der Schweigepflicht!

  Informationen zur Ersten Hilfe bei Drogennotfällen findest Du hier.

 

 

Letzte Änderungen: 12.03.2016

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